allgemeine Informationen
Babysitter- Fachkräfte sind Personen im Alter zwischen 18 und 28 Jahren, die einer Familie im Gastland bei leichten Hausarbeiten und der Kinderbetreuung helfen. ErBabysitter- Kraft erhält Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld. Im Gegenzug lernen Sie die Sprache und Kultur des Gastlandes kennen. ErBabysitter- Kraftpapier muss in Österreich versichert sein.
Wenn Sie als Drittstaatsangehöriger in Österreich leben als:Babysitter- Kraft möchte arbeiten, in besonderen Fällen einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
FürBabysitter- Forces, die Aufenthaltserlaubnis ist so lange gültig, wie die in der Aufenthaltserlaubnis angegebene Vereinbarung mit der Gastfamilie gültig ist, maximal jedoch für 12 Monate.Eine Aufenthaltserlaubnis kann nur verlängert werden, wenn diese seit 12 Monaten nicht mehr erteilt wurde.
Mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Siemaximal 12 Monateund nur bei der im Aufenthaltstitel genannten GastfamilieBabysitter-GewaltArbeiten. Als Au Pair in Österreich darf man in 5 Jahren nur 12 Monate arbeiten.
es gibt ein FamilientreffenNEINmöglich. Das bedeutet, dass Sie Ihre Familie nur dann nach Österreich holen können, wenn Ihre Angehörigen Anspruch auf eine eigene Aufenthaltserlaubnis haben.
Initiative Bewerbung
Sie müssen den Vorantrag stellen, wenn Sie noch kein Aufenthaltsrecht nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz haben und Sie erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Es handelt sich auch um den Erstantrag, wenn Sie bereits eine abgelaufene Aufenthaltserlaubnis in Österreich hatten.
Zieländerungsanfrage
Wenn sich Ihre Situation während dieser 12 Monate ändert, beispielsweise wenn Sie Ihre Gastfamilie wechseln möchten, ändert sich auch Ihr Aufenthaltszweck.
Dies muss beim Ministerium für Einwanderung und Staatsbürgerschaft erfolgen (MUTTER35) schnellstmöglich melden und eine Zweckänderung beantragen. Wenn Sie tunNEINNach der Benachrichtigung beschließt die Staroste, eine Geldstrafe zu verhängen. Es kann zwischen 50 und 250 Euro liegen.
Auch wenn nach getaner Arbeit gerneBabysitter-Kraft will in Wien studieren, er muss sich bewerben, zum Beispiel für eine Zweckänderung.
Der Antrag muss vor Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis, also spätestens bis zum letzten Tag der Gültigkeit der bisherigen Aufenthaltserlaubnis, gestellt werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten als Interessent finden Sie unter:Datenschutzhinweise
Anforderungen
- Sie sind Staatsangehöriger eines Drittstaates. Als Drittstaaten gelten alle Länder außerhalbEuropäischer Wirtschaftsraum (EWR)und der Schweiz.
ICH - Du bist zwischen 18 und 28 Jahre alt.
ICH - sie haben einsAu Pair-Vereinbarung mit einer Gastfamilie in Wien.
ICH - Deine Gastfamilie hat sie.Babysitter- Die Tätigkeit im Arbeitsmarktservice (AMS) wird angezeigt.
ICH - Sie hatten in den letzten 5 Jahren keine 12 Monate.Babysitter- Kraft arbeitete in Österreich.
Du musst es aucherforderliche Dokumentefalten.
Termine und Besprechungen
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen alsAu Pair-Bewerben Sie sich bei Kraft, wenn Sie in den letzten 5 Jahren vor Ihrer Bewerbung nicht länger als 12 Monate gearbeitet haben.Babysitter- Kraft arbeitete in Österreich.
Aufenthaltserlaubnis für ABabysitter- Kraft gilt für die Dauer des Gastfamilienvertrages, maximal jedoch für 12 Monate.
Sollte Ihr Reisepass für diesen Zeitraum nicht gültig sein, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis nur für die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses. Nur wenn Sie für den gesamten Zeitraum eine Krankenversicherung abschließen und Ihren Reisepass ausstellen,VorNach der Entscheidung über Ihren Antrag können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für maximal 12 Monate erhalten.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann nur verlängert werden, wenn sie für einen Zeitraum von 12 Monaten nicht erteilt wurde.
Sie müssen eine Zweckänderung beantragen,Voreine gültige Aufenthaltserlaubnis erlischt, d.h. spätestens am letzten Tag der Gültigkeit Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis.
den zuständigen Behörden
Initiative Bewerbung
wenn duweniger als 6 MonateWenn Sie in Österreich bleiben möchten, benötigen Sie ein Visum. kontaktieren Sie bitteÖsterreichische Botschaft oder österreichisches Generalkonsulatin dem Land, in dem Sie leben.
wenn dumehr als 6 MonateWenn Sie in Österreich bleiben möchten, bewerben Sie sich im Ausland. kontaktieren Sie bitteÖsterreichische Botschaft oder österreichisches Generalkonsulatin dem Land, in dem Sie leben.
Nur wenn Sie ohne Visum nach Österreich einreisen könnenSie können den Antrag auch während eines visumfreien Aufenthalts in Österreich stellen. Sie können ohne Visum in ein Land einreisen, wenn es Ihr Land istNEIN Drittland, das ein Visum erfordertist, oder wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis einer anderen Person habenUE-Status haben
Wenn Sie in Wien wohnen, EsMinisterium für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) – Amt für Unternehmenseinwanderungverantwortlich.
Dort erfahren Sie, wie Sie einen Termin buchen können.Verfahren.
Wenn Sie in einem anderen österreichischen Bundesland wohnenwenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes.
Verlängerungsantrag
Sie wohnen in Wien:
Es ist die verantwortliche StelleMinisterium für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) – Amt für Unternehmenseinwanderung.
Dort erfahren Sie, wie Sie einen Termin buchen können.Verfahren.
Zieländerungsanfrage
Wenn Sie in Wien leben und Ihre Gastfamilie wechselnist das Ministerium für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MUTTER35) -Büro der Einwanderungsbehörde für Unternehmenverantwortlich.
Dort erfahren Sie, wie Sie einen Termin buchen können.Verfahren.
Sie wohnen in einem anderen Bundesland Österreichs:
Wenn Sie in einem anderen Bundesland Österreichs wohnen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde dieses Bundeslandes.
Andere Anfragen zur Wiederverwendung
Für Änderungen zu anderen Zwecken wenden Sie sich bitte an dasServicestelleMinisterium für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MUTTER35), Tel.: +43 1 4000-3535,Email:servicecenter@ma35.wien.gv.at.
Verfahren
Initiative Bewerbung
Anfragen müssen persönlich erfolgen.
Sie bewerben sich beiÖsterreichische Botschaft oder österreichisches Generalkonsulatin dem Land, in dem Sie leben, und warten Sie dort auf den Abschluss des Vorgangs.
Nur wenn Sie ohne Visum nach Österreich einreisen könnenkönnen Sie den Antrag auch während Ihres genehmigten visumfreien Aufenthalts in Österreich stellen.
Wenn Sie in Wien wohnen, vereinbaren Sie einen Termin mit dem Ministerium für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MUTTER35) -Büro der Einwanderungsbehörde für UnternehmenBuch.
Informierenpünktlichüber kostenlose Treffen.
Online-Kündigung bei der Gewerbeimmigrationsbehörde
Wenn Sie keinen Internetzugang haben, können Sie auch telefonisch unter +43 1 4000-3535 einen Termin vereinbaren.
Sollten Sie Ihren Termin nicht einhalten können, sagen Sie ihn bitte rechtzeitig ab.
Bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis werden Ihre Fingerabdrücke abgenommen.
Wenn Sie den Antrag persönlich in Wien gestellt haben und ihn während der Zeit, in der Sie sich ohne Visum in Österreich aufhalten können, nicht abschließen können, müssen Sie Österreich verlassen und auf den Abschluss der Bearbeitung im Ausland warten.
Liegen die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis vor, wird diese von der Österreichischen Botschaft, dem Österreichischen Generalkonsulat oder der Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft genehmigt (MUTTER35) informiert. Wenn Sie für die Einreise nach Österreich ein Visum benötigen, erhalten Sie bei der Österreichischen Botschaft oder dem Österreichischen Generalkonsulat ein Visum zur Abholung Ihrer Aufenthaltserlaubnis.
Melden Sie sich bei der Einreise beim Ministerium für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MUTTER35). Anschließend erhalten Sie einen Termin zur Abholung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Sie erhalten persönlich eine Aufenthaltserlaubnis in Form einer Kreditkarte.
Nur wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie in Österreich leben als:Babysitter- Kraftarbeit.
Antrag auf Verlängerung und Zweckänderung bei Wechsel der Gastfamilie
Anträge müssen persönlich gestellt werden.vor Ablauf einer gültigen Aufenthaltserlaubnis. Wenn Sie in Wien wohnen, müssen Sie einen Termin mit der Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft vereinbaren (MUTTER35) -Büro der Einwanderungsbehörde für UnternehmenBuch.
Informierenpünktlichüber kostenlose Treffen.
Online-Kündigung bei der Gewerbeimmigrationsbehörde
Wenn Sie keinen Internetzugang haben, können Sie auch telefonisch unter +43 1 4000-3535 einen Termin vereinbaren.
Sollten Sie Ihren Termin nicht einhalten können, sagen Sie ihn bitte rechtzeitig ab.
Wenn Sie fristgerecht eine Verlängerung beantragt haben, können Sie mit Ihrer abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis weiterhin in Österreich leben. Nach der Antragstellung erhalten Sie eine Bestätigung über die Antragstellung, damit Sie beispielsweise bei einer Kontrolle nachweisen können, dass Sie in Österreich bleiben dürfen. Wenn Sie in diesem Zeitraum ins Ausland reisen müssen, müssen Sie es mitbringenunschuldigAnfrage.
Wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern oder eine Zweckänderung beantragen, werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
Liegen die Voraussetzungen für eine Verlängerung oder Zweckänderung der Aufenthaltserlaubnis vor, wird mit Ihnen ein Termin zur Abholung der Aufenthaltserlaubnis vereinbart. Sie erhalten persönlich eine Aufenthaltserlaubnis im Kreditkartenformat.
Wenn die BedingungenNEINvorliegen, erhalten Sie einen negativen Bescheid.
FürInformationen zu Ihrem VerfahrencontactaloServicestelleMinisterium für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MUTTER35), Tel.: +43 1 4000-3535,Email:servicecenter@ma35.wien.gv.at.
Erforderliche Dokumente
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Deutsch.
Verwenden Sie dazu FolgendesBewerbungsformular (1MEGABYTE PDF).- Hinweise zum korrekten Ausfüllen finden Sie in der DateiErläuterungen zum Antragsformular für eine Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall unselbstständiger Erwerbstätigkeit (192KB PDF).
- Ein gültiges Reisedokument, beispielsweise ein Reisepass.
- Zusätzlich: eine Kopie des vollständigen Reisepasses.
- Letztes biometrisches Passfotod.h. nicht länger als 6 Monate
- Babysitter-Den Vertrag, den Sie mit Ihrer Gastfamilie haben
- Bestätigung des Arbeitsmarktservice (AMS), dass Ihre Gastfamilie Ihren Job annimmt als:Babysitter-angezeigte Leistung
- Ja bin ichBabysitter-Im Vertrag ist nicht festgelegt, dass Sie bei einer Gastfamilie wohnen:
- Nachweis, dass Sie über eine Standardunterkunft verfügen.
Der Nachweis ist beispielsweise ein Mietvertrag, ein Kaufvertrag o.äVereinbarung über das Aufenthaltsrecht (49KB DOCX). - Nachweis über den Mietbetrag oder die Betriebskosten der Räumlichkeiten.
Der Nachweis ist beispielsweise ein Mietvertrag, eine Stromrechnung oder Kontoauszüge.
- Nachweis, dass Sie über eine Standardunterkunft verfügen.
- Nachweis einer obligatorischen Krankenversicherung in Österreich, die alle Risiken abdeckt.
Dieser Nachweis ist beispielsweise eine Selbstversicherung bei einer österreichischen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung.- Anerkannte private Krankenversicherungen (300 KB, PDF)
- Ein Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland, nicht älter als 3 Monate.
Eine Strafregisterbescheinigung ist ein amtliches Protokoll über das Strafregister oder die Verurteilungen einer Person.
Das Herkunftsland ist das Land, dessen Staatsbürger Sie sind. Wenn Sie vor Ihrer Einreise nach Österreich länger als 6 Monate in einem anderen Land gelebt haben, benötigen Sie eine Strafregisterbescheinigung aus diesem Land.
Bitte bringen Sie zum Besuch die Originaldokumente und deren Kopien mit.
Sollten Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch verfasst sein, benötigen Sie zusätzlich eine deutsche Übersetzung. Diese Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt oder beglaubigt werden.
Mehrsprachige internationale Dokumente bedürfen keiner Übersetzung.
Viele ausländische Originaldokumente müssen mit einer diplomatischen Genehmigung oder Apostille versehen sein. Beide bestätigen die Echtheit der Dokumente.
- Liste der Länder, in denen Apostillen und Diplomatenzertifikate gültig sind
Möglicherweise müssen Sie zusätzliche Dokumente bereitstellen.
Wenn Sie die Unterlagen später einreichen, müssen Sie diese per Post oder per Post versendenEmailzu dirden zuständigen Behördensenden.elektronischer Hunddie Sie an die persönlichen E-Mail-Adressen von Mitarbeitern senden, gelten nicht als rechtswirksam.
ICHdu brauchstelektronischer Hundund vollständigVon der Stadt Wien unterstützte Dokumentenformate.benutzen. Dokumente wieDownload-LinkGesendet, kann nicht geöffnet werden. Wenn Sie Anhänge in einem Format senden, das aus Sicherheitsgründen nicht unterstützt wird, erhalten Sie dieseEmaildas Sie auf ein Problem aufmerksam macht.
Informationen zur korrekten Einreichung von Dokumenten, Briefen und Dokumenten finden Sie auf der Website.„Elektronisch mit der Stadt Wien in Kontakt treten“.
Kosten und Bezahlung
- 160 Euro für jede Aufenthaltserlaubnis
- Je nach Art des Dokuments kann für Reisedokumente und Personenstandsurkunden eine zusätzliche Gebühr von 7,20 EUR oder 14,30 EUR anfallen.
Bei einem Antrag auf Verlängerung/Zweckänderung, also einem Sammelantrag, fallen höhere Kosten an.
Eine Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie erst nach Zahlung der Kosten.
In Wien verwenden Sie einen Zahlungsbeleg, den Sie bei der Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft erhalten können (MUTTER35) Holen Sie sich eines davon oder zahlen Sie es einStadtboxen.
Die Abwicklung erfolgt durch die Abteilung.Rechnungswesen und Steuern - Buchhaltungsabteilung 40.
bilden
- Bewerbungsformular (1MEGABYTE PDF)
- Vereinbarung über das Aufenthaltsrecht (49KB DOCX)
- zeige einsBabysitterBeziehung
Weitere Informationen
- Informationen zum Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich- oesterreich.gv.at
- Österreichische Niederlassung- Bundesministerium des Innern
- Formen der Einwanderung- Bundesministerium für Arbeit und Bundesministerium des Innern
- Schengen-Rechner- Berechnen Sie Ihren kurzen legalen Aufenthalt in Europa.
- Informationsbroschüre zur Unterhaltsberechnung im Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht (600KB PDF)- Bundesministerium des Innern
- Büro des Einwanderungs- und Aufenthaltsdienstes-Österreichische Wirtschaftsagentur
- Beeidigte und beeidigte Übersetzer sind in der Regel in Österreich tätig.- Bundesministerium der Justiz